Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 37, 26. Jahrgang vom 6. August 2015) wurde die Anpassung der Prüfhonorare für Prüfsachverständige angepasst.
Im Artikel 2 der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung wird die Prüfgebühr von bislang „74 EURO“ auf „97 EURO“ brutto angehoben.
Die Anwendung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt unverzüglich in Kraft.