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  1. Frage 1:
    In welchem Bundesland sind Sie als PSV zugelassen?















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  2. Frage 2:
    Wie lange sind Sie bereits als PSV / PI für Brandschutz anerkannt?
    JahreUngültige Eingabe
  3. Frage 3:





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  4. Frage 4:
    Wo, bzw. durch wenn haben Sie Ihre Zulassung zum PSV für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen erlangt?




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  5.  
  1. Frage 5:
    Welche Beurteilungsgrundlagen sind für Ihre Prüfungen grundlegend anzuwenden?



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  2. Frage 6:
    Wann bescheinigen Sie die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einer Anlage?


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  3. Frage 7:
    Wann und unter welchen Bedingungen ist für Sie der Einsatz von „Hausalarmtastern“ (Farbe Blau) bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig?


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  4. Frage 8:
    Inwiefern finden die Prüfgrundsätze der ARGEBAU in Ihren Prüfungen Berücksichtigung


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  5. Frage 9:
    Wie definieren Sie den Begriff „Alarmierungsanlagen“ unter Beachtung der Muster- Prüfgrundsätze der ARGEBAU?
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  6.  
  1. Frage 10:
    Wie gehen Sie mit Abweichungen in Brandschutzkonzepten von a.a.R.d.T. um?


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  2. Frage 11:
    Lassen Sie sich für Ihre Prüfung das Brandschutzkonzept sowie den Prüfbericht des Prüfingenieurs / Prüfsachverständigen für Brandschutz vorlegen?


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  3. Frage 12:
    In welchem Umfang prüfen Sie als PSV für BMA / AA die Brandfallsteuerungen im Rahmen Ihrer Prüftätigkeit


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  4.  
  1. Frage 13:
    Führen Sie eine Prüfung der Anlage auch ohne Beteiligung der Fachfirma durch?


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  2. Frage 14:
    Wie prüfen Sie die anlagenspezifischen Messwerte (Ladespannung und Stromaufnahme) der zu prüfenden Anlage?



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  3. Frage 15:
    Inwiefern berücksichtigen Sie bauliche Gegebenheiten in Verbindung mit Ihrer zu prüfenden Anlage?



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