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Impressum
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Frage 1:
In welchem Bundesland sind Sie als PSV zugelassen?
Baden- Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Meck- Pomm
Niedersachsen
Nordrhein- Westfalen
Rheinland- Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen Anhalt
Schleswig- Holstein
Thüringen
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Frage 2:
Wie lange sind Sie bereits als PSV / PI für Brandschutz anerkannt?
Jahre
Ungültige Eingabe
Frage 3:
Elektroingenieur
Maschinenbauingenieur
Ingenieur für Verfahrenstechnik
Hochschullehrer
Sicherheitsingenieur
gehobener Feuerwehrdienst
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Frage 4:
Wo, bzw. durch wenn haben Sie Ihre Zulassung zum PSV für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen erlangt?
IHK Stuttgart
IHK Saarland
BBIK Brandenburg
Anerkennung als PSV einer Prüforganisation
Zulassung durch landesbehördliche Anerkennungsstelle
Ungültige Eingabe
Frage 5:
Welche Beurteilungsgrundlagen sind für Ihre Prüfungen grundlegend anzuwenden?
Keine, grundlegend prüfe ich nur die Funktion der Anlage
Anlagenspezifische Normen, Richtlinien
Objektspezifische Unterlagen, falls vorhanden
Objektspezifische Unterlagen, sind zwingend vorzulegen
Ungültige Eingabe
Frage 6:
Wann bescheinigen Sie die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einer Anlage?
Wenn Anlage ohne wesentliche Mängel und nach Normen errichtet wurde
Wenn Anlage mit unwesentlichen Mängeln und nach Normen errichtet wurde
Wenn Anlage genau nach Vorgaben Baugenehmigung und Brandschutzkonzept errichtet wurde
Ungültige Eingabe
Frage 7:
Wann und unter welchen Bedingungen ist für Sie der Einsatz von „Hausalarmtastern“ (Farbe Blau) bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig?
Wenn im BSK gefordert
Wenn keine Aufschaltung der Anlage auf Leitstelle der Feuerwehr
Zu Kompensation von baulichen Abweichungen
Ungültige Eingabe
Frage 8:
Inwiefern finden die Prüfgrundsätze der ARGEBAU in Ihren Prüfungen Berücksichtigung
Vollständig
Gar nicht, da nicht bauordnungsrechtlich eingeführt.
Orientierungshilfe, aber grundlegend nicht zwingend anzuwenden
Ungültige Eingabe
Frage 9:
Wie definieren Sie den Begriff „Alarmierungsanlagen“ unter Beachtung der Muster- Prüfgrundsätze der ARGEBAU?
Ungültige Eingabe
Frage 10:
Wie gehen Sie mit Abweichungen in Brandschutzkonzepten von a.a.R.d.T. um?
Grundlegend ist die Umsetzung und Übereinstimmung des BSK und der Baugenehmigung zu prüfen
Ich erteile Auflagen, insofern hierdurch die Betriebssicherheit, Wirksamkeit und Beschaffenheit nicht bescheinigt werden kann
Im Falle von Abweichungen erteile ich Auflagen im Prüfbericht und übergebe die Anforderungen zur Anpassung dem Prüfingenieur für Brandschutz
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Frage 11:
Lassen Sie sich für Ihre Prüfung das Brandschutzkonzept sowie den Prüfbericht des Prüfingenieurs / Prüfsachverständigen für Brandschutz vorlegen?
Ja, vollständige
Seite mit Ausführungen der anlagentechnischen Maßnahmen ausreichend
nein, nicht erforderlich
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Frage 12:
In welchem Umfang prüfen Sie als PSV für BMA / AA die Brandfallsteuerungen im Rahmen Ihrer Prüftätigkeit
Generell nur bis zum Koppler
Generell reicht Bescheinigung der Ansteuerung durch Fachfirma
Abschaltung der anderen Anlage muss vorgeführt werden
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Frage 13:
Führen Sie eine Prüfung der Anlage auch ohne Beteiligung der Fachfirma durch?
ja, insofern es sich um eine kleinere Anlage handelt (Hausalarmanlage)
ja, insofern durch den Bauherrn / Betreiber eine eingewiesene Person vor Ort gestellt wird
nein, generell bedarf es dem Beisein eines Technikers der Fachfirma
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Frage 14:
Wie prüfen Sie die anlagenspezifischen Messwerte (Ladespannung und Stromaufnahme) der zu prüfenden Anlage?
Generell eigene Messung
Generell eigene Messung, insofern Wartungsfirma nicht zugegen ist
Generell Messung durch Wartungsfirma, mit meinen Messgeräten
Generell Messung durch Wartungsfirma, mit ihren Messgeräten
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Frage 15:
Inwiefern berücksichtigen Sie bauliche Gegebenheiten in Verbindung mit Ihrer zu prüfenden Anlage?
Gar nicht, nur die technische Funktion der Anlage ist ausschlaggebend
Nur in Verbindung mit den Leitungswegen / Abschottungen
Nur in Verbindung mit Standorten von anlagenbezogenen Teilen (BMZ, FAT etc.)
Hinweise, wenn ich im Zuge der Prüfung Mängel feststelle
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